Der gesetzliche Auftrag PDF Drucken E-Mail

Die Kindertagesstätte hat nach §22 (KJHG) und nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (HmbKitaG) die Aufgabe, Kinder in der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Diese Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung.